Waldbrandschutz Verordnung

Ab Samstag, 16. März, tritt die Waldbrandschutzverordnung im gesamten Bezirk Vöcklabruck in Kraft. Diese ist bis 31. Oktober aufrecht!
In den Waldgebieten und deren Gefährdungsbereichen ist jegliches Anzünden von Feuer wie auch das Rauchen verboten‼️ 

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